Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) RGB Events UG (haftungsbeschränkt)
Kollwitzstraße 10 38106 Braunschweig
Amtsgericht Braunschweig – HRB208034
Geschäftsführer: David Berryman, Constantin Geipel, Jonathan Reinmuth
§1 Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ab dem
17.07.2022 für alle Leistungen, der RGB
Events UG (haftungsbeschränkt)
(nachfolgend Anbieter genannt). Dazu
zählen das Vermieten von
Veranstaltungstechnik, sowie die Planung
von veranstaltungstechnischen
Dienstleistungen und deren Durchführung.
§2 Angebot und Vertragsschluss - Der gegenseitige Vertragsschluss kommt
erst durch die schriftliche
Angebotsbestätigung des zuvor gesendeten
Angebots des Anbieters, durch den
Auftraggeber zustande. - Bis zum Vertragsschluss ist das Angebot
offenliegend und darf jederzeit durch den
Anbieter verändert werden. - Die nachträgliche Änderung des Angebots
bedarf der Schriftform. Die einzige
Ausnahme hierzu bildet §3 Abs. 4. - Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der
Abholung/Lieferung und endet mit der
Rückgabe der Geräte. Ein Tagesmietpreis
bezieht sich auf 24 Stunden, wobei ein
angebrochener Tag als voller Tag berechnet
wird.
§3 Pflichten des Anbieters und
Weisungsfreiheit - Der Anbieter verpflichtet sich die
technischen Dienstleistungen nach bestem
Wissen und Gewissen, sowie nach allen
bekannten technischen Vorgaben und
gesetzlichen Regeln durchzuführen. - Der Auftraggeberist während der
Ausführung des Auftrags in der Art und
Weise der Auftragsausführung, sowie in der
Zeiteinteilung keineswegs weisungsbefugt
gegenüber dem Anbieter. - Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, die benötigte Technik für die
Veranstaltung eigenständig auszuwählen
und vorzubereiten. Der Anbieter ist nicht
verpflichtet mögliche Geräte des
Auftraggebers zu verwenden. - Der Anbieter behält sich vor bei
unplanmäßigen Änderungen der Arbeitszeit
oder des Mietmaterials, beeinflusst durch
Witterung, höhere Gewalt, mangelnder
Informationen oder ähnlichem, die
Rechnungssumme unabhängig von der
Angebotssumme anzupassen.
§4 Pflichten des Auftraggebers - Der Auftraggeber verpflichtet sich dem
Anbieter jegliche für die Ausführung des
Auftrages relevanten Unterlagen und
Informationen zu Verfügung zu stellen.
Hierzu zählen unter anderen: Grundrisse,
Strompläne, Bestuhlungspläne, technische
Pläne, technische
Anforderungen/Materiallisten, Ablaufpläne
und Pläne über Einsatzzeiten. - Sollte nach Absprache Material des
Auftraggebers verwendet werden,
übernimmt der Anbieter hierfür keine
Haftung.
§5 Pflichten des Auftraggebers (bei
Vermietungen)
- Der Auftraggeber ist bei der
Übernahme/Abholung/Lieferung der Geräte
verpflichtet sich von der Vollständigkeit und
Funktionstüchtigkeit der Geräte zu
überzeugen. Die Unterschrift auf dem
Lieferschein gilt als Bestätigung der
Vollständigkeit und einwandfreien Zustand
der Geräte. - Der Auftraggeber verpflichtet sich die
Geräte rechtzeitig zum Ende der Mietzeit
zum Anbieter zurückzuführen. Sollte sich die
Rückgabe außerplanmäßig verspäten, behält
sich der Anbieter das Recht vor für jeden
überzogenen Tag den Tagespreis für die
vermieteten Geräte in Rechnung zu stellen. - Die Auftraggeber hat die vermieteten
Geräte in mangelfreiem und vollständigem
Zustand zurückzugeben. Sollten die Geräte
Mängel aufweisen, hat der Auftraggeber
dies dem Anbieter sofort mitzuteilen.
Jegliche Schäden hat der Auftraggeber nach
den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Dies gilt auch für Schäden, welche durch
Dritte innerhalb der Mietzeit des
Auftraggebers entstanden sind.
§6 Haftung - Der Anbieter haftet im Bereich seiner
auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §
823 BGB. Die Haftung ist dabei jedoch auf
die Deckungssumme der
Betriebshaftpflichtversicherung des
Auftragnehmers beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch für
Mietvorgänge. - Bei Vermietungen haftet der Mieter für
Verlust und Beschädigung der Geräte, auch
wenn dies nicht unmittelbar durch ihn
verschuldet ist. Bei Verlust ist der Neuwert
zu ersetzen. Die Haftungsdauer gilt vom
Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum
Zeitpunkt der Rückgabe.
§7 Preise - Bei mehrtägiger Vermietung der Geräte
wird der Materialpreis je nach Dauer mit
einem Faktor multipliziert (2 Einsatztage:
1,5; 3 Einsatztage: 1,9). Dieser Faktor ist
auch auf den Angeboten und Rechnungen
einzusehen. - Tagespauschalen beziehen sich höchstens
auf eine Dauer von 10 Stunden, welche 1
Stunde Pause beinhalten. Darüber hinaus
wird jede weitere Stunde mit dem
Grundsatz des Tagespreises berechnet. - Bei Arbeiten in der Nacht wird ein Zuschlag
von 20% berechnet, wobei sich die
Definition der Nacht von 00:00 bis 06:00
bezieht. - Sollte der Auftraggeber innerhalb von 30
Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn,
Abholungs- oder Liefertermin vom Vertrag
zurücktreten, ist eine Kündigungsgebühr
von 40% des Angebotspreises zu entrichten. - Sollte der Auftraggeber innerhalb von 14
Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn,
Abholungs- oder Liefertermin vom Vertrag
zurücktreten, ist eine Kündigungsgebühr
von 60% des Angebotspreises zu entrichten. - Sollte der Auftraggeber innerhalb von 3
Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn,
Abholungs- oder Liefertermin vom Vertrag
zurücktreten, ist eine Kündigungsgebühr
von 80% des Angebotspreises zu entrichten. - Sollte der Auftraggeber am Tag der
Veranstaltung, Abholung oder Lieferung
vom Vertrag zurücktreten, ist der volle
Angebotspreis zu entrichten. - Bei Vertragsrücktritt aufgrund von höherer
Gewalt (bspw. SARS-CoV-2) sind ebenfalls
die obengenannten zeitlich bedingten
Anteile des Angebotspreises zu entrichten. - Sofern der Rechnung keine abweichende
Vereinbarung zu entnehmen ist, beträgt die
Zahlungsfrist 14 Tage. Die
Zahlungserinnerung erfolgt nach 20 Tagen.
Nach 28 Tagen erfolgt die erste
kostenpflichtige Mahnung mit
Verzugszinsen in Höhe von 4% (für
Verbraucher) und 8% (für Unternehmer).
§8 Verpflegung, Unterkunft und
Fahrtkosten - Der Auftraggeber trägt jegliche Kosten für
den Transport der Geräte, wobei eine
Kilometerpauschale von 0,38ct pro km
berechnet wird. - Ab einer Strecke von 10km wird dem
Anbieter die An- und Abfahrt des Personals
in Rechnung gestellt. Darüber hinaus muss
dem Anbieter ab einer Entfernung von 50km
eine angemessene
Übernachtungsmöglichkeit gestellt werden.
Personalkosten werden während
Reisetagen mit 30% der Tagespauschale
berechnet. Dies gilt auch für Pausentage. - Ab einer Gesamtarbeitsdauer von mehr als
15 Stunden muss zum Auf- und Abbau,
sowie zur Durchführung der Veranstaltung
muss vom Auftraggeber Verpflegung
gestellt werden. Anderenfalls wird eine
Verpflegungspauschale berechnet.
§9 Schlussbestimmungen - Mündliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen. Änderungen dieser
Bestimmungen bedürfen der Schriftform. - Für diese Bedingungen zwischen dem
Anbieter und dem Auftragsgeber gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
deutsche Sprache ist, soweit nicht anders
vereinbart, Verhandlungs- und
Vertragssprache.
(Stand: 17.07.2022)