Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) RGB Events UG (haftungsbeschränkt)
Kollwitzstraße 10 38106 Braunschweig
Amtsgericht Braunschweig – HRB208034
Geschäftsführer: David Berryman, Constantin Geipel, Jonathan Reinmuth
§1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ab dem
    17.07.2022 für alle Leistungen, der RGB
    Events UG (haftungsbeschränkt)
    (nachfolgend Anbieter genannt). Dazu
    zählen das Vermieten von
    Veranstaltungstechnik, sowie die Planung
    von veranstaltungstechnischen
    Dienstleistungen und deren Durchführung.
    §2 Angebot und Vertragsschluss
  2. Der gegenseitige Vertragsschluss kommt
    erst durch die schriftliche
    Angebotsbestätigung des zuvor gesendeten
    Angebots des Anbieters, durch den
    Auftraggeber zustande.
  3. Bis zum Vertragsschluss ist das Angebot
    offenliegend und darf jederzeit durch den
    Anbieter verändert werden.
  4. Die nachträgliche Änderung des Angebots
    bedarf der Schriftform. Die einzige
    Ausnahme hierzu bildet §3 Abs. 4.
  5. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der
    Abholung/Lieferung und endet mit der
    Rückgabe der Geräte. Ein Tagesmietpreis
    bezieht sich auf 24 Stunden, wobei ein
    angebrochener Tag als voller Tag berechnet
    wird.
    §3 Pflichten des Anbieters und
    Weisungsfreiheit
  6. Der Anbieter verpflichtet sich die
    technischen Dienstleistungen nach bestem
    Wissen und Gewissen, sowie nach allen
    bekannten technischen Vorgaben und
    gesetzlichen Regeln durchzuführen.
  7. Der Auftraggeberist während der
    Ausführung des Auftrags in der Art und
    Weise der Auftragsausführung, sowie in der
    Zeiteinteilung keineswegs weisungsbefugt
    gegenüber dem Anbieter.
  8. Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht
    verpflichtet, die benötigte Technik für die
    Veranstaltung eigenständig auszuwählen
    und vorzubereiten. Der Anbieter ist nicht
    verpflichtet mögliche Geräte des
    Auftraggebers zu verwenden.
  9. Der Anbieter behält sich vor bei
    unplanmäßigen Änderungen der Arbeitszeit
    oder des Mietmaterials, beeinflusst durch
    Witterung, höhere Gewalt, mangelnder
    Informationen oder ähnlichem, die
    Rechnungssumme unabhängig von der
    Angebotssumme anzupassen.
    §4 Pflichten des Auftraggebers
  10. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem
    Anbieter jegliche für die Ausführung des
    Auftrages relevanten Unterlagen und
    Informationen zu Verfügung zu stellen.
    Hierzu zählen unter anderen: Grundrisse,
    Strompläne, Bestuhlungspläne, technische
    Pläne, technische
    Anforderungen/Materiallisten, Ablaufpläne
    und Pläne über Einsatzzeiten.
  11. Sollte nach Absprache Material des
    Auftraggebers verwendet werden,
    übernimmt der Anbieter hierfür keine
    Haftung.

§5 Pflichten des Auftraggebers (bei
Vermietungen)

  1. Der Auftraggeber ist bei der
    Übernahme/Abholung/Lieferung der Geräte
    verpflichtet sich von der Vollständigkeit und
    Funktionstüchtigkeit der Geräte zu
    überzeugen. Die Unterschrift auf dem
    Lieferschein gilt als Bestätigung der
    Vollständigkeit und einwandfreien Zustand
    der Geräte.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die
    Geräte rechtzeitig zum Ende der Mietzeit
    zum Anbieter zurückzuführen. Sollte sich die
    Rückgabe außerplanmäßig verspäten, behält
    sich der Anbieter das Recht vor für jeden
    überzogenen Tag den Tagespreis für die
    vermieteten Geräte in Rechnung zu stellen.
  3. Die Auftraggeber hat die vermieteten
    Geräte in mangelfreiem und vollständigem
    Zustand zurückzugeben. Sollten die Geräte
    Mängel aufweisen, hat der Auftraggeber
    dies dem Anbieter sofort mitzuteilen.
    Jegliche Schäden hat der Auftraggeber nach
    den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
    Dies gilt auch für Schäden, welche durch
    Dritte innerhalb der Mietzeit des
    Auftraggebers entstanden sind.
    §6 Haftung
  4. Der Anbieter haftet im Bereich seiner
    auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich
    für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §
    823 BGB. Die Haftung ist dabei jedoch auf
    die Deckungssumme der
    Betriebshaftpflichtversicherung des
    Auftragnehmers beschränkt. Diese
    Haftungsbeschränkung gilt auch für
    Mietvorgänge.
  5. Bei Vermietungen haftet der Mieter für
    Verlust und Beschädigung der Geräte, auch
    wenn dies nicht unmittelbar durch ihn
    verschuldet ist. Bei Verlust ist der Neuwert
    zu ersetzen. Die Haftungsdauer gilt vom
    Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum
    Zeitpunkt der Rückgabe.
    §7 Preise
  6. Bei mehrtägiger Vermietung der Geräte
    wird der Materialpreis je nach Dauer mit
    einem Faktor multipliziert (2 Einsatztage:
    1,5; 3 Einsatztage: 1,9). Dieser Faktor ist
    auch auf den Angeboten und Rechnungen
    einzusehen.
  7. Tagespauschalen beziehen sich höchstens
    auf eine Dauer von 10 Stunden, welche 1
    Stunde Pause beinhalten. Darüber hinaus
    wird jede weitere Stunde mit dem
    Grundsatz des Tagespreises berechnet.
  8. Bei Arbeiten in der Nacht wird ein Zuschlag
    von 20% berechnet, wobei sich die
    Definition der Nacht von 00:00 bis 06:00
    bezieht.
  9. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 30
    Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn,
    Abholungs- oder Liefertermin vom Vertrag
    zurücktreten, ist eine Kündigungsgebühr
    von 40% des Angebotspreises zu entrichten.
  10. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 14
    Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn,
    Abholungs- oder Liefertermin vom Vertrag
    zurücktreten, ist eine Kündigungsgebühr
    von 60% des Angebotspreises zu entrichten.
  11. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 3
    Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn,
    Abholungs- oder Liefertermin vom Vertrag
    zurücktreten, ist eine Kündigungsgebühr
    von 80% des Angebotspreises zu entrichten.
  12. Sollte der Auftraggeber am Tag der
    Veranstaltung, Abholung oder Lieferung
    vom Vertrag zurücktreten, ist der volle
    Angebotspreis zu entrichten.
  13. Bei Vertragsrücktritt aufgrund von höherer
    Gewalt (bspw. SARS-CoV-2) sind ebenfalls
    die obengenannten zeitlich bedingten
    Anteile des Angebotspreises zu entrichten.
  14. Sofern der Rechnung keine abweichende
    Vereinbarung zu entnehmen ist, beträgt die
    Zahlungsfrist 14 Tage. Die
    Zahlungserinnerung erfolgt nach 20 Tagen.
    Nach 28 Tagen erfolgt die erste
    kostenpflichtige Mahnung mit
    Verzugszinsen in Höhe von 4% (für
    Verbraucher) und 8% (für Unternehmer).
    §8 Verpflegung, Unterkunft und
    Fahrtkosten
  15. Der Auftraggeber trägt jegliche Kosten für
    den Transport der Geräte, wobei eine
    Kilometerpauschale von 0,38ct pro km
    berechnet wird.
  16. Ab einer Strecke von 10km wird dem
    Anbieter die An- und Abfahrt des Personals
    in Rechnung gestellt. Darüber hinaus muss
    dem Anbieter ab einer Entfernung von 50km
    eine angemessene
    Übernachtungsmöglichkeit gestellt werden.
    Personalkosten werden während
    Reisetagen mit 30% der Tagespauschale
    berechnet. Dies gilt auch für Pausentage.
  17. Ab einer Gesamtarbeitsdauer von mehr als
    15 Stunden muss zum Auf- und Abbau,
    sowie zur Durchführung der Veranstaltung
    muss vom Auftraggeber Verpflegung
    gestellt werden. Anderenfalls wird eine
    Verpflegungspauschale berechnet.
    §9 Schlussbestimmungen
  18. Mündliche Nebenabreden wurden nicht
    getroffen. Änderungen dieser
    Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
  19. Für diese Bedingungen zwischen dem
    Anbieter und dem Auftragsgeber gilt das
    Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
    deutsche Sprache ist, soweit nicht anders
    vereinbart, Verhandlungs- und
    Vertragssprache.
    (Stand: 17.07.2022)